Durch die Corona-Pandemie haben Gründerinnen und Gründer verstärkt mit ausbleibenden Finanzierungsrunden und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Damit innovative und aussichtsreiche Gründungsvorhaben und Start-ups durch die Corona-Krise nicht verloren gehen, weitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die bewährte Frühphasenförderung Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
- Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner – siehe Liste der Partner.
- Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Mehr Infos unter www.startupbw.de