Agentur für Arbeit Stuttgart
Förderung von Existenzgründung: Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Stuttgart
Nordbahnhofstraße 30-34
70191 Stuttgart
Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein Weg kann der in die Selbstständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss sorgfältig geplant werden. Vorherige Beratung, Unterstützung und rechtzeitige Antragstellung sollten bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit erfolgen.
Weiterführende Informationen im Internet: www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und
Bürger > Arbeit und Beruf > Existenzgründung.
Besonderheiten
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ziel der Förderung ist die nachhaltige berufliche Integration. Dauer und Höhe des Gründungszuschusses:
- Phase I: 6 Monate in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldbezuges zzgl. einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben.
- Phase II: Monatliche Pauschale von 300 Euro für weitere 9 Monate, wenn die Geschäftstätigkeit und Tragfähigkeit dargelegt werden kann.
- bei Aufnahme der selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit vorliegender Arbeitslosengeldanspruch von mind. 150 Tagen
- Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Selbstständigkeit erforderlich sind (Nachweis)
- ein aussagefähiger Businessplan
- eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Dienstleistungsangebot | Informationsmaterial | Seminare | Einzelberatung | Begleitung |
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0800 4555500
stuttgart@arbeitsagentur.de
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